18. März 2022: Bundestagsabstimmung zur Allgemeinen Impfpflicht
Mein Büro bekommt seit vielen Wochen täglich Zuschriften von Menschen, die Fragen, Nöte und Ängste im Bezug auf eine Allgemeine Impfpflicht haben. Da ich den Gruppenantrag für eine Allgemeine Impfpflicht für Volljährige mit Überzeugung unterstütze, möchte ich auf die am häufigsten genannten Punkte kurz eingehen. Weiterführende Links, unter anderem mit guten Ausarbeitungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit, finden Sie hier:
https://www.zusammengegencoron...
https://www.infektionsschutz.d...
https://www.bundesregierung.de...
https://www.deutschlandfunk.de...
Die Impfpflicht wird durch das Infektionsschutzgesetz ermöglicht. Bisher wurde sie zweimal angewandt: bei den Pocken zwischen 1959 und 1983 sowie bei den Masern seit 2020. „Pflicht“ bedeutet in dem Fall nur, dass Bußgelder gezahlt werden müssten, sollte der erforderliche Impfstatus nicht vorliegen. Die Verhältnismäßigkeit spielt dabei eine herausragende Rolle: Wenn die Impfung geeignet ist, ein Ziel (z.B. die Steigerung der eigenen Überlebenschancen) zu erreichen und kein milderes Mittel (wie z.B. die Maskenpflicht, die nur vor Infektionen schützen kann, nicht aber vor schweren Verläufen) dieses Ziel erreichen kann, hält die Impfpflicht auch vor Gerichten Stand.