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15. März 2023: Die 200€-Einmalzahlung startet!

Ab 16.03.2023 können Studierende und Fachschüler*innen eine 200 Euro-Einmalzahlung beantragen.

Auf einen Blick:

  • Studierende und Fachschüler:innen erhalten 200 Euro steuerfrei, um sie bei den gestiegenen Ener- giepreisen zu unterstützen.
  • Ab dem 15. März 2023 können alle Anspruchsberechtigten unter www.einmalzahlung200.de einen Antrag stellen und erhalten das Geld nach Überprüfung automatisch.
  • Die Einmalzahlung wird nicht mit anderen Entlastungen wie den Heizkostenzuschüssen I und II oder der Energiepreispauschale für Arbeitnehmer:innen verrechnet.

Warum ist die Einmalzahlung nötig?

Menschen in Ausbildung sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. Bereits vor der Energiekrise und den hohen Preissteigerungen galt das für mehr als jede:n dritte:n Studierende:n. Sie spüren die Preissteigerungen also besonders. Von den ersten beiden Entlastungspaketen der Ampel haben auch Menschen in Ausbildung profitiert, aber nicht alle konnten Direktzahlungen in Anspruch nehmen. Die Heizkostenzuschüsse I und II etwa erhielten nur BAföG-Empfänger:innen, Personen in Aufstiegsfortbildung und Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld. Die Energiepreispauschale über 300 Euro haben wiederum nur diejenigen bekommen, die zum Beispiel einen Minijob ausübten. Indem nun alle Studierenden und auch Fachschüler:innen die Einmalzahlung von 200 Euro erhalten, schließen wir eine Lücke. Diese Zahlung ist steuerfrei und wird nicht mit vorangegangenen Entlastungszahlungen verrechnet.

Was haben wir gemacht?

Im Koalitionsausschuss vom 3. September 2022 verständigten sich SPD, Grüne und FDP auf einmalig 200 Euro für Studierende und Fachschüler:innen. In den letzten Monaten haben sich Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Hochschulen und Fachschulen auf ein Verwaltungsverfahren geeinigt, wie das Geld ausgezahlt werden soll. Innerhalb der Koalition haben wir Folgendes vereinbart und Anfang Dezember im Studierenden-Energiepreispauschalen-Gesetz geregelt:

1. Kreis der Anspruchsberechtigten

  • Alle Studierenden können einen Antrag für die Einmalzahlung stellen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörer:innen.
  • Unter Fachschüler:innen und Berufsfachschüler:innen sind all diejenigen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses antragsberechtigt. Wegen der vielfältigen Bildungsgänge in den Ländern orientiert man sich hier an den im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten Ausbildungsstätten.
  • Stichtag, um antragsberechtigt zu sein, ist der 1. Dezember 2022. Zu diesem Datum müssen Studierende an einer deutschen Hochschule eingeschrieben gewesen sein und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gemeldet haben. Fachschüler:innen müssen zu diesem Datum an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet gewesen sein.

2. Finanzierung

  • Insgesamt hat der Bund 680 Millionen Euro für die Einmalzahlung bereitgestellt, 590 Millionen für Studierende und 90 Millionen Euro für Fachschüler:innen.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Antragsstellung durch die Bundeskasse.

3. Antragsverfahren

  • Alle Anspruchsberechtigten können unter www.einmalzahlung200.de einen digitalen Antrag stellen und erhalten nach Überprüfung das Geld automatisch überwiesen.
  • Um einen Antrag zu stellen, ist ein doppeltes Authentifizierungsverfahren nötig. Dazu brauchen Antragsteller:innen als erstes ein BundID-Konto. Als zweites erfolgt dann ein Identitätsnachweis. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat nötig oder ein Online-Ausweis (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte). Alternativ können Hoch- und Fachschulen ihren Antragsberechtigten eine individuelle PIN schicken, über die der Identitätsnachweis erfolgt.
  • Andere, vordergründig praktikable Lösungen (wie eine Verrechnung mit den Semesterbeiträgen) wurden eingehend geprüft und wegen zu hoher bürokratischer Hürden verworfen.


Das haben wir im parlamentarischen Verfahren zusätzlich erreicht:

  • Wir haben durchgesetzt, dass auch internationale Studierende und Promotionsstudierende von der Einmalzahlung profitieren.
  • Wir haben das Inkrafttreten des Studierenden-Energiepreispauschalen-Gesetzes beschleunigt und auf den 21. Dezember 2022 vorverlegt.
  • Wir konnten einen Vermittlungsausschuss zum Studierenden-Energiepreispauschalen-Gesetz ab- wenden, der den Auszahlungsprozess weiter verzögert hätte.


Wie geht’s jetzt weiter?

Ab Antragsstellung, die bundesweit am 15. März 2023 startet, soll die Auszahlung innerhalb weniger Tage erfolgen. Beantragt werden kann die Einmalzahlung bis zum 30. September 2023. Bis dahin sind die Bildungsinstitutionen angehalten, regelmäßig für die Antragsstellung zu werben. Sollte es erkennbare Probleme bei der Beantragung geben, wären gesetzliche Nachbesserungen inklusive einer Fristverlängerung möglich.

Sollten weitere Entlastungspakte nötig sein, wollen wir die Belange von Menschen in Ausbildung auch weiterhin berücksichtigen. Ein wichtiges Instrument wird hierbei die anstehende BAföG-Strukturreform sein, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

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